

Verordnung |
Die Arbeit am Bildschirm stellt u.a. durch eine erhöhte und häufig
wechselnde Anpassung an Helligkeiten und Entfernungen eine besondere Belastung
für das menschliche Auge dar. Die "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten (Bildschirmarbeitsverordnung - BildscharbV)" enthält Vorgaben, nach denen solche Arbeitsplätze so gestaltet werde müssen, dass die Belastung möglichst gering gehalten wird. Dazu gehören: eine blendfreie Beleuchtung, ein optimaler Abstand zwischen Auge und Monitor (mindestens 45 cm), der richtige Blickbereich (Oberkante Bildschirm in Augenhöhe) und ein uneingeschränktes Sehvermögen der arbeitenden Person. Dies bedeutet gute Tagessehschärfe, intaktes beidäugiges Sehen und möglichst keine Farbsehschwächen. |
